für die Tanzsportjugend im Tanzclub Eckernförde e.V. (TSJ-TCE)

vom 16.11.2013

§1 Name, Mitgliedschaft

Die Tanzsportjugend im Tanzclub Eckernförde e.V. (TSJ-TCE) ist die Jugendorganisation des Tanzclubs Eckernförde e.V. (TCE). Mitglieder im Sinne dieser Jugendordnung sind: (a) alle Mitglieder des TCE bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und (b) alle in den Jugendbereichen gewählten oder berufenen Mitglieder des TCE. Die TSJ-TCE führt sich selbstständig und entscheidet über die ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit. Die evtl. vom Vorstand des TCE zweckgebundenen Mittel sind nur für den vorbestimmten Zweck zu verwenden.

§2 Aufgaben und Ziele

Die TSJ-TCE will durch ihre Arbeit jungen Menschen ermöglichen, in ihrer Gemeinschaft den Tanzsport zu betreiben. Sie will die Jugendarbeit im TCE organisieren und koordinieren, die Interessen der Jugend im TCE in sportlichen und allgemeinen Fragen vertreten und jugend- und gesellschaftspolitisch wirken. Sie setzt sich für die Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein, sie ist parteipolitisch neutral. Die Satzungen des TCE gelten auch für die TSJ-TCE.

§3 Organe und Vertreter

Die Jugendversammlung:

  1. Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der TSJ-TCE
  2. An der Jugendversammlung dürfen als stimmberechtigte Mitglieder teilnehmen: alle Mitglieder des TCE vom vollendeten 12. Lebensjahr  bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle in den Jugendbereich gewählten oder berufenen Mitglieder des TCE.
  3. Auf der Jugendversammlung werden von stimmberechtigten Mitgliedern gewählt:
      • Der Jugendwart, jeweils vor der Jahreshauptversammlung des TCE, in den Jahren mit ungerader Jahreszahl. Der gewählte Jugendwart wird der Jahreshauptversammlung des TCE zur Bestätigung vorgeschlagen. Seine Amtszeit dauert zwei Jahre. Der  Jugendwart muss bei seiner Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
      • Der Jugendsprecher und sein Stellvertreter für jeweils ein Jahr. Die Amtszeit dauert bis zur nächsten Wahl im darauf folgenden    Jahr. Wiederwahl ist zulässig, wenn das 23. Lebensjahr bei der Wahl noch nicht vollendet ist.
      • Die Delegierten für die Delegiertenversammlung der Tanzsportjugend im Tanzsportverband Schleswig-Holstein (TSJ-TSH). Es sollte jeweils ein Delegierter pro angefangene 20 Mitglieder des TSJ-TCE (Bestand per 01.01. des Jahres) gewählt werden,  jedoch nicht mehr als fünf. Die Wahl von Ersatzdelegierten ist möglich.
  4. Die Jugendversammlung wird vom Jugendwart einberufen und findet mindestens einmal im Jahr statt.
  5. Die Jugendversammlung beschließt ferner über alle Angelegenheiten der TSJ-TCE. Bei allen Abstimmungen entscheidet einfache Stimmenmehrheit. Stimmenthaltungen werden nicht gewertet.
  6. Die Jugendversammlung wird mindestens zehn Tage vorher schriftlich mit Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Die so einberufene Jugendversammlung ist beschlussfähig.
  7. Änderungen dieser Ordnung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder der TSJ-TCE. Sie müssen auf der Tagesordnung aufgeführt sein. Jede Änderung bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des TCE.
  8. Die Leitung der Jugendversammlung obliegt dem Jugendwart, bei seiner Abwesenheit dem Jugendsprecher. Der Jugendwart nimmt an den Vorstandssitzungen des TCE teil. Der Jugendsprecher kann von Fall zu Fall zu den Vorstandssitzungen, zu den Tagesordnungspunkten, die Jugendfragen betreffen, hinzugezogen werden.

§4 Kassengeschäfte

Alle Kassengeschäfte der TSJ-TCE werden durch den Kassenwart des TCE getätigt. Die Kassenprüfung obliegt den von der Jahreshauptver- sammlung gewählten Kassenprüfern des TCE.

§5 Inkrafttreten

Diese Jugendordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung durch die Jugendversammlung in Kraft.  

Beschlussfassung:

Die Jugendordnung für die Tanzsportjugend im Tanzclub Eckernörde e.V. (TSJ-TCE)  wurde anlässlich der Jahreshauptversammlung am 16.11.2013 bestätigt.